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Bonnfinanz

Altersvorsorge­reform­gesetz 2027

Das neue Altersvorsorge­reform­gesetz

Riester behalten oder ins neue Altersvorsorgedepot wechseln?
Mach jetzt den Check!

2027 ändert sich die staatlich geförderte private Altersvorsorge grundlegend und eröffnet mit dem Altersvorsorgedepot ganz neue Chancen. Deshalb lohnt es sich, bestehende Riesterverträge jetzt zu prüfen, die Renditechancen auszuloten und die persönliche Vorsorgestrategie zu klären.

Der Bonnfinanz Förderkompass hilft Dir bei der Frage:

Riester weiterführen oder in das neue System wechseln?

Segelboot — Bonnfinanz Altersvorsorge

Was ist das Altersvorsorgedepot?

Ab 2027 löst das Altersvorsorgedepot die Riester-Rente ab. Es ermöglicht erstmals breite Anlage in Aktien, ETFs und Fonds mit staatlicher Förderung — auch für Selbstständige.

  • Mehr Flexibilität und höhere Renditechancen bei der Geldanlage: Investieren in Aktien, ETFs und Investmentfonds
  • Steuerfreie Erträge in der Ansparphase
  • Staatliche Förderung von bis zu 540 Euro pro Jahr (plus 300 Euro je Kind)
  • Auch für Selbstständige verfügbar

Die neuen Möglichkeiten können ein echter Vorteil sein – gilt das auch für deine Situation? Deshalb gilt mehr denn je: Erst informieren, dann handeln.

Förderkompass: Riester vs. Altersvorsorgedepot

Förderkompass

Riester oder Altersvorsorgedepot — was passt besser?

Basisdaten

Grenzsteuersatz automatisch nach § 32a EStG (2025).

Laufzeit

Laufzeit = 32 Jahre (67 − 35)

Kinder (Zulagen)

Modellrechnung · keine verbindliche Empfehlung

Und was bedeutet dein Ergebnis konkret?

Dein Ergebnis gibt dir eine erste Orientierung. Aber die entscheidende Frage bleibt: Was solltest du jetzt konkret tun?

Wir übersetzen dein Ergebnis in klare Entscheidungen. Lass dich kostenfrei beraten.

  • Individuelle Analyse deines bestehenden Vertrags
  • Bewertung von Kosten, Rendite und Förderungen
  • Prüfung der Auswirkungen der Reform auf deine Vorsorge
  • Konkrete Handlungsempfehlung — verständlich erklärt
  • Auf Wunsch: Vergleich mit passenden Alternativen
  • Unverbindlich und ohne Entscheidungsdruck.

Bleib informiert

Reformen verunsichern — das ist verständlich. Wichtig ist: Niemand muss heute vorschnelle Entscheidungen treffen. Wer seine Situation kennt und fundiert informiert ist, bleibt handlungsfähig.

Mit unserem Förderkompass erhältst du schnell und unkompliziert eine erste, unverbindliche Einschätzung. Anhand weniger Angaben zeigt er dir, welche Förderung – Riester oder das neue Altersvorsorgedepot – für dich aktuell voraussichtlich mehr Potenzial bietet. Der Förderkompass dient dir zur Orientierung und hilft dir, deine Möglichkeiten besser einzuordnen — ohne Verpflichtung und ohne Entscheidungsdruck.

Kompass auf einem Segelboot — Orientierung in der Altersvorsorge

Übrigens: Die Kündigung deines Riester-Vertrags ist oft die schlechteste Option!

Wir beantworten die wichtigsten Fragen zum Altersvorsorgedepot.

Wie viel Geld gibt der Staat dazu?

Bis zu 540 Euro Grundzulage pro Jahr, dazu 300 Euro pro Kind und Jahr. Maximal werden 1800 Euro Eigenbeitrag pro Jahr gefördert.

  • Auf die ersten 360 Euro Eigenbeitrag: 50 Cent Zulage pro Euro
  • Auf weitere 1440 Euro: 25 Cent Zulage pro Euro
  • Mindesteigenbeitrag für vollen Zulagenanspruch: 120 Euro pro Jahr
  • Wer vor dem 25. Geburtstag startet, erhält zusätzlich einmalig 200 Euro Berufseinsteigerbonus
Bin ich ab 2027 förderberechtigt?

Ab 2027 sind Arbeitnehmer, Beamte, Selbstständige mit Steuererklärung sowie Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungswerke unmittelbar förderberechtigt.

  • Wie bisher: Pflichtversicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung — also Arbeitnehmer, Azubis, Eltern in Kindererziehungszeit, KSK-Versicherte.
  • Wie bisher: Beamte und Empfänger inländischer Besoldung, mit Einwilligung zur Datenübermittlung.
  • Neu gegenüber Riester: Selbstständige mit Gewerbe oder freiem Beruf (Ärzte, Anwälte, Ingenieure und weitere) — wenn du eine Steuererklärung abgibst.
  • Neu gegenüber Riester: Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungswerke — auch im Angestelltenstatus.
  • Mittelbar berechtigt: Ehegatten und eingetragene Lebenspartner einer förderberechtigten Person bei 120 Euro Mindestsparleistung; max. Zulage 175 Euro.
Was ist das Altersvorsorgedepot?

Das Altersvorsorgedepot ist die ab 2027 staatlich geförderte Nachfolgelösung der Riester-Rente — mit Anlage in Aktien, Investmentfonds und ETFs statt fast nur in festverzinslichen Produkten.

  • Anlageuniversum: Fonds bis PRIIPs-Risikoklasse 5 von 7 sowie Anleihen von EU-Staaten, Ländern und Gemeinden — kein Einzelaktien- oder Krypto-Investment.
  • Standarddepot mit gesetzlich gedeckelten Kosten: maximal 1 Prozent pro Jahr.
  • Erträge in der Ansparphase sind steuerfrei; Auszahlungen werden nachgelagert mit dem individuellen Steuersatz versteuert.
  • Auch ohne klassische Beitragsgarantie wählbar — du entscheidest zwischen 0, 80 oder 100 Prozent Garantie.
Was ändert sich gegenüber Riester ab 2027?

Ab 2027 unterscheidet sich das Altersvorsorgedepot in drei Punkten von der Riester-Rente: Anlage, Kosten und Auszahlung.

  • Anlage: Auch ohne 100-Prozent-Beitragsgarantie wählbar — höhere Renditechancen durch Aktien-, ETF- und Fondsanlage. Garantieprodukte mit 80 oder 100 Prozent bleiben möglich.
  • Kosten: Standarddepot mit Effektivkostendeckel von 1 Prozent pro Jahr — viele Riester-Verträge waren deutlich teurer.
  • Auszahlung: Wahl zwischen lebenslanger Leibrente, befristetem Auszahlungsplan oder Kombination; dazu bis zu 30 Prozent Einmalauszahlung zu Beginn.
  • Personenkreis: Selbstständige und Versorgungswerk-Mitglieder erstmals unmittelbar förderberechtigt.
Bekommst du beim Altersvorsorgedepot eine Beitragsgarantie?

Das Altersvorsorgedepot hat in der Grundvariante keine Beitragsgarantie — du trägst Kapitalmarktrisiko und Renditechance selbst. Garantieprodukte bleiben aber wählbar.

  • Wahlfreiheit ab 2027: Altersvorsorgedepot ohne Garantie, Garantieprodukt mit 80 Prozent oder mit 100 Prozent Beitragserhalt.
  • Im Standarddepot schichtet eine automatische Ablauf-Sicherung das Vermögen zur Rente hin sicherer um: 50 Prozent maximal im chancenreichen Fonds 5 Jahre vor Auszahlungsbeginn, 30 Prozent 2 Jahre vorher.
  • Kursverluste sind möglich; das wirtschaftliche Risiko der Anlage trägt der Sparer.
  • BMF-Begründung des Wegfalls der 100-Prozent-Pflicht: Die Garantie zwang Anbieter in fast ausschließlich festverzinsliche Anlagen — und begrenzte damit die langfristigen Renditechancen.
Wann bekommst du dein Geld aus dem Altersvorsorgedepot?

Die Auszahlungsphase beginnt frühestens mit dem 65. (es sei denn, du beziehst früher eine gesetzliche Altersrente) und spätestens mit dem 70. Lebensjahr.

  • Du wählst zwischen lebenslanger Leibrente, befristetem Auszahlungsplan oder einer Kombination beider Formen.
  • Zu Beginn der Auszahlungsphase kannst du bis zu 30 Prozent des Kapitals als Einmalauszahlung entnehmen — förderunschädlich und ohne Zweckbindung.
  • Ein befristeter Auszahlungsplan muss mindestens bis zum vollendeten 85. Lebensjahr laufen; ein längerer Plan ist möglich.
  • Du kannst zu Auszahlungsbeginn den Anbieter wechseln — etwa von einem Depot-Anbieter zu einem Versicherer für eine lebenslange Leibrente.
  • Ausnahme Frühstart: Eine Auszahlung vor dem 65. Lebensjahr ist möglich, wenn du vorher bereits eine gesetzliche Altersleistung beziehst.
Soll ich meinen bestehenden Riester-Vertrag kündigen oder ruhen lassen?

Ruhenlassen ist in den meisten Fällen besser als Kündigen — bei Kündigung müssen Zulagen und Steuervorteile in der Regel zurückgezahlt werden.

  • Beitragsfrei stellen: Guthaben und bisherige Förderung bleiben erhalten.
  • Wechsel in das neue Altersvorsorgedepot ist ohne Rückzahlung der Förderung möglich.
  • Wechselkosten beim abgebenden Anbieter sind gesetzlich auf maximal 150 Euro gedeckelt.
  • Kündigung lohnt sich nur in Ausnahmefällen — etwa bei sehr ungünstigen Vertragskonditionen.
  • Vor jeder Entscheidung: Vertragskosten und individuelle Situation prüfen lassen.
Was passiert mit deinem Depot im Todesfall?

Dein Altersvorsorgevermögen ist grundsätzlich vererbbar — in den meisten Fällen sind erhaltene Zulagen und Steuervorteile aber zurückzuzahlen.

  • Ausnahme: Wird das Vermögen auf einen Altersvorsorgevertrag des überlebenden Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartners übertragen, bleibt die Förderung vollständig erhalten — keine Rückzahlung.
  • Bei einer lebenslangen Leibrente endet die Zahlung mit dem Tod; optional kannst du eine 10- oder 20-jährige Rentengarantiezeit vereinbaren, damit Hinterbliebene weiter Zahlungen erhalten.
  • Bei einem befristeten Auszahlungsplan ist das noch nicht ausgezahlte Vermögen vererbbar — förderunschädlich nur bei Übertragung auf den Ehegattenvertrag.
  • Bei anderen Erben (z. B. Kinder, Geschwister) werden Zulagen und Steuerermäßigungen zurückgefordert; der verminderte Restbetrag fließt den Erben zu.
Lohnt sich das Altersvorsorgedepot für Selbstständige oder Gutverdiener?

Ja. Selbstständige mit Steuererklärung sind erstmals unmittelbar förderberechtigt. Für Gutverdiener ergänzt das Depot bestehende Strategien — wegen der gesetzlichen Grenze von 1800 Euro geförderter Eigenbeitrag pro Jahr ersetzt es sie aber nicht.

Ist das Altersvorsorgereformgesetz schon endgültig beschlossen?

Ja. Der Bundestag hat das Gesetz am 27. März 2026 beschlossen, der Bundesrat hat am 8. Mai 2026 zugestimmt. Inkrafttreten ist der 1. Januar 2027.

Person mit Hund an der Leine

Verlässliche Begleitung

Bonnfinanz steht seit vielen Jahren für kompetente und unabhängige Beratung in der Altersvorsorge. Wir begleiten unsere Kundinnen und Kunden auch bei gesetzlichen Veränderungen — sachlich, transparent und mit dem Fokus auf individuelle Lösungen. Aktuelle Informationen zum Stand der Reform halten wir für dich verständlich aufbereitet und laufend aktuell.

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